Gebührenordung/Geschäftsordnung Stand 29.07.2021 (gültig ab August 2021)
Die Unterrichtsgebühren sind am Anfang eines jeden Monats seitens der SchülerInnen zu überweisen. An- und Abmeldegebühren werden nicht erhoben.
Bei schriftlichen Zahlungserinnerungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5 Euro für das erste Mahnschreiben und 10 Euro für das zweite Mahnschreiben erhoben.
Der erste Monat ist immer ein kostenpflichtiger, aber unverbindlicher Probemonat.
Anschließend sind alle Unterrichtsverträge vierteljährlich kündbar.
Die Unterrichtsgebühren betragen pro Monat:
Einzelunterricht | ||
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Probemonat | (4×30 Minuten) | 70.- Euro |
Probemonat | (4×45 Minuten) | 100.- Euro |
Einzelunterricht | (wöchentlich 30 Min.) | 70.- Euro |
Einzelunterricht | (wöchentlich 45 Min.) | 100.- Euro |
Einzelunterricht | (wöchentlich 60 Min.) | 134.-Euro |
Gruppenunterricht (Instrumentalunterricht) | ||
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Kleingruppe 2-3 Schüler (auch Blockflöte) | (wöchentlich 45 Min.) | 58.- Euro |
Gruppe 2-3 Schüler | (wöchentlich 30 Min.) | 45.- Euro |
Ensembles | ||
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Bandtraining für Schüler der Musikschule | (wöchentlich 45 Min.) | 45.- Euro |
Bandtraining für externe Teilnehmer | (wöchentlich 45 Min.) | 60.- Euro |
Musikalische Früherziehung | Coronabedingt finden derzeit keine MFE-Kurse statt! | |
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Musikalische Früherziehung (4-6 Jahre) |
(wöchentlich 45 Minuten) |